Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Elz, auf der BAB 3, Elzer Berg, Höhe km 99,930, Fahrtrichtung Frankfurt/Main. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Koaxialkabelmessung mit Foto126 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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