Bei einer Geschwindigkeit von 94 km/h wurde der erforderliche Abstand von 39,17 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Gräfenroda, auf der BAB 71, in Höhe km 113,45, RF Erfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät festgestellt. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erließ Bußgeldbescheid

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