Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Landshut, auf der A 92, Ri. Deggendorf, im Abschnitt 320, km 6.350 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3, mit Foto, Video festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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