Bei einer Geschwindigkeit von 152 km/h wurde der erforderliche Abstand von 76,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Manching, auf der A 9, München, Ab 980, bei km 0.950 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 10,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt, Bußgeld: 320,00 €

Verletzte Vorschiften: § 25 Abs. 2a StVG,§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing erließ Bußgeldbescheid mit 2 Monaten Fahrverbot

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