Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Poppenhausen, auf der L 3330, Hh. Rauschelbach Nr. 13, Rtg. Ziegelhof wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 85 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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