Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kirchheim, auf der A 4, km 367,020, Dresden-Kirchheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 110 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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