Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, in Fahrtrichtung Schellingstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 41 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung mit TraffiStar S350 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld

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