Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Karlsruhe, Durlacher Allee, Höhe Weinweg, B 10, in Rtg. Ostring missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät mit Foto dokumentiert.
§ 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG,132.3 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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