Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Würzburg, auf der B 19, Abschnitt 680, km 0,6, Richtung Giebelstadt außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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