Der Abstandsverstoß erfolgte in Schriesheim, auf der BAB 5, bei km 566,4, F-KA. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h der erforderliche Abstand von 41,20, m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 11,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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