Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mutterstadt, A 65, Gem. Mutterstadt, km 104,00, FR Ludwigshafen um 48 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 178 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen erhob 580,00 € Bußgeld
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