Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, BAB 831, km 10,100, Stuttgart-Herrenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 130 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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