Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Salzuflen, auf der L 712n, Ostwestfalenstraße, in FR Bielefeld, bei der Auffahrt zur A 2, Ostwestfalen-Lippe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 90 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto, Messgerät Traffipax Traffiphot S 3 mit Snart.Camera IV

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandt.

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