Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, in Höhe km 22,2, FR Hannover BAB 2, km 22.2 Hannover,außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 124 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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