Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Tangermünde, Stadt Tangermünde, Miltern, B 188, Abschn. 061, km 2,700, Abfahrt Miltern, Ri. Rathenow. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto 103 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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