Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stammheim, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 880, bei km 5,750 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 150 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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