Bei einer Geschwindigkeitsmessung in München, auf der A 8 West, Ri. München, Abschnitt 240, bei km 2,894
wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär- TraffiStar S 330 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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