Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der ,Bundesstraße 5 im Abschnitt 532, Höhe km 0,2, in FR Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 112 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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