Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Engen, auf der BAB 81, km 708,100, Singen – Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 114 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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