Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Tangente BAB 9,-BAB 10, Abschnitt 181, bei km 2,2, in FR AD Werder die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 131 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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