Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 28, zw. Ueckermünde und Meisersberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 125 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,Lichtmessverfahren, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.

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