Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63674 Altenstadt, auf der L 3188, Lindheim,, Höhe Am Kindchesborn, in Ri. Einzheim die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 94 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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