Auf der BAB 9, Tautendorf, München – Berlin, km 193.5 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Mit Lasermessung mit Foto wurden 153 km/h gemessen.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen
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