In 07743, Jena, auf der BAB 4, km 173,011, FR Frankfurt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Video ergab 106 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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