Bei einer Geschwindigkeit von 71 km/h wurde der erforderliche Abstand von 29,80 m zum vorausfahrenden in 07743, Jena, auf der BAB 4, km 173,011, FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video – Band – Aufzeichnung festgestellt, Verwarnungsgeld: 25,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Verwarnung /Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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