Auf der BAB 4, Stadtroda, Dresden – Frankfurt, bei km 163.0 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung, Foto 140 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3. BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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