Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 3. Überholspur mit 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Piezomessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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