Handyverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wichtshausen, auf der L 1140, 30 km / H-Bereich begangen. Festgestellt wurde die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Lasermessung, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Anhörung wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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