Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 47 km/h, bei zulässigen 50 km/h in Thodenwarth-Fambeck, 2517 Ortsverbindung, OA Todenwarth bis km 12/0.4 wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung.
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