Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 9, km 186, Richtung Berlin, außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 118 km/h. Beweismittel: Video, Foto, Bußgeld: 160,00 €, erhöht wegen Voreintragungen.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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