Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10713 Berlin, auf der BAB 100 Süd, Verbindungsautobahn von ehem. BAB 104 zur BAB 100 Süd, um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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