Am 19.09.2015 wurde in 10119 Berlin, Gormannstraße neben Hausnummer 15 wurde im eingschränten Halteverbot, mit Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis frei”geparkt. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. Beweismittel: Zeuge
Verstoß gegen § 41 Abs. iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 52 Bkat
Das Schreiben wurde durch die Zentrale Bußgeldstelle Berlin übersandt.
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