Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, im Abschnitt 81, im Bereich von km 0,0, von Tangente BAB 12 zur BAB 10, FR Schönefelder Kreuz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 98 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit PoliScan Speed, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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