Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 111, in Höhe km 9,5, zw. AD Oranienburg und Berlin, FR Berlin um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 106 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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