Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 11.06.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 auf der BAB 20, bei km 327,94, FR Prenzlau/Lübeck 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung, mit PoliScan Speed 121  km/h mit Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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