Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 83,9, FR AD Nuthetal die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 124 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor mit Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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