Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, Tangente BAB 9,-BAB 10, Abschnitt 181, bei km 2,2,, in FR AD Werderergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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