Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h. Durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed wurden 121 km/h mit Beweisfoto dokumentiert,.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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