Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Abschnitt 81, bei km 0,0, Tangente von der A 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 101 km/h bei zulässigen 80 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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