Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 11, bei km 27,4, in FR Prenzlau außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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