Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abschnitt 535, km 0,2,  FR Berlin mit 10 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung mit Anhörung wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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