Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Giengen/Brenz, auf der BAB 7, bei km 813,650, Kempten – Würzburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 89 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 9 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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