Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Karlsruhe, auf der Starckstraße, Honsellstraße in Richtung B 10 missachtet. Beweismittel: Lasergerät und Frontfoto
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG StVG,132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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