In in Sinsheim, BAB 6, km 612,200, Heilbronn – Mannheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 ergab 140 km/h, bei zulässigen 120 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erhob 60,00 € Bußgeld
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