Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Baden-Baden, BAB 5, km 655,580, Karlsruhe – Basel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 120 km/h 146 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan Speed mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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