In Gottmadingen, auf der BAB 81, bei km 731,270, Singen – Schaffhausen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät PoliScan Speed 89 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörungsbogen
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