Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8, bei km 194,851, München – Karlsruhe um 24 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Messgerät: TraffiStar S 330 und Foto 144 km/h und mit Bußgeldverfahren verfolgt.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung
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