Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsbad, BAB 8, km 260,370, Karlsruhe – Stuttgart die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed mit Foto ergab 148 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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