Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,698, München-Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 60 km/h. Durch Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 wurden 86 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formblatt Anhörung
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