Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, K 9657, Südtangente, Höhe Wasserwerkbrücke, Rtg. Osten mit 49 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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